Das kostet die
Senioren-Wohngemeinschaft
Was kostet eine ambulante betreute Wohngemeinschaft? Ein Wohngemeinschaftsmitglied mietet in der Regel ein Zimmer und beteiligt sich an den Kosten der Zimmer, die der Gemeinschaft zur Verfügung stehen.
Kostenüberblick
Bei ambulanten Wohngemeinschaften werden die Kosten in der Regel in drei Gruppen aufgeteilt:
- Kosten für Miete/Nebenkosten
- Kosten für die Haushaltsführung
- Kosten für individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf
Miete
Die Mieter der Seniorenwohngemeinschaft verrichten einen Mietzins.
Nebenkosten/Betriebskosten
Die Betriebskosten umfassen einen monatlichen Pauschalbetrag je Mieter und setzen sich u.a. aus Kosten für Strom, Versicherungen, Gartenpflege, Müllabfuhr, Gebäude- und Hausreinigung zusammen.
Wirtschaftsgeld
Das Wirtschaftsgeld umfasst Kosten, die sich aus der gemeinsamen Haushaltsführung ergeben (u.a. Verpflegung). Private Pflegemittel (z.B. Duschutensilien, Seifen, Cremes) sind im Wirtschaftsgeld nicht enthalten und müssen von jedem Mieter selbst getragen werden. Es ist jederzeit möglich, einen Einblick in das Haushaltsbuch zu erhalten.
Pflege
Im Falle einer Pflegebedürftigkeit ergeben sich zusätzliche Kosten im Bereich Pflege und Hauswirtschaft. Je nach Pflegegrad, die durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgelegt wird, hat die/der Mieter/in Anspruch auf Pflegegeld durch die Pflegeversicherung (aktuell: PG 1: 125 €, PG 2: 689 €, PG 3: 1298 €, PG 4: 1612 €, PG 5: 1995 €).
Da die pflegerische, hauswirtschaftliche WG- Versorgung jedoch personell und zeitlich sehr umfangreich ist, decken die Leistungen der Pflegeversicherung leider nur einen Teil der anstehenden Kosten ab. Entsprechend muss für die Erbringung und Sicherstellung der pflegerischen Versorgung ein zusätzlicher Eigenanteil gezahlt werden.
Präsenzkraft/Alltagshilfe
In einer ambulant betreuten Seniorenwohngemeinschaft soll jeder Mieter die bestmögliche Unterstützung und Hilfe im Alltag gewährleistet werden. Neben der gegenseitigen Hilfestellung der Mieter untereinander, bietet ein ambulanter Pflegedienst pflegerische Leistungen.
Insofern sich die Mehrzahl der Mieter einer Wohngemeinschaft für Pflegeleistungen durch die Caritas Sozialstation St. Pius-Stift/St.-Josefs-Stift entscheiden, wird eine Präsenz bis zu 24 Stunden zur Verfügung gestellt. Die Präsenzkraft hat allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten zu verrichten oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten. In der Nacht ist eine Präsenzkraft für alle Wohngemeinschaften anwesend.
Mieter, die in einer Pflege- WG leben und einen Pflegegrad (ab Pflegegrad 2) zugesprochen bekommen haben, haben einen Anspruch auf den sogenannten Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214,00 € monatlich.